Bei den kommunalen Liegenschaften der Gemeinde Blaichach wird neben der Potentialermittlung auch der Stromverbrauch überprüft werden.

Das Oberallgäu wird von der Sonne verwöhnt. Bei über 1.100 kWh jährlich von der Sonne eingestrahlter Energie auf jeden Quadratmeter, lohnt es sich, diese auch energetisch zu nutzen.

Ein Gespräch mit dem örtlichen Energieversorger ergab, dass 55 % aller öff. Straßenbeleuchtungen in Blaichach bereits auf LED umgestellt worden sind. Weitere Potentiale zur Umstellung auf LED werden dieses Jahr überprüft.

Im Zuge des Neubaus der Mittelschule, gilt es zu prüfen, dass die gesetzlichen Standards eingehalten werden, aber auch Energieeffizienzstandards über die gesetzlichen Regelungen hinaus mit integriert werden.

In der Schule befindet sich noch eine alte Ölheizung, die überdimensioniert ist. Es ist eine Erneuerung der Heizungstechnik sowie die Einbindung in das Gesamtsystem zu überprüfen.

In diesem Jahr noch sollen Gebäudebegehungen zur Potentialermittlung für 8 Gebäude durchgeführt werden. Hierbei werden im Rahmen von Vor-Ort Untersuchungen die Anlagentechnik der Gebäude auf mögliche Einsparpotenziale hin untersucht. Die Maßnahmen werden in nicht- und geringinvestive Maßnahmen sowie Investitionsmaßnahmen klassifiziert und bewertet. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll dargestellt.

Die wichtigsten Fakten zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Faktenblatt geg. Gebäudeenergiegesetz

 

Was wir heute übers Klima wissen - Basisfakten zum Klimawandel

Hier zum Faktenpaier 2023.pdf

 

Kostenlose & neutrale Energieberatung für Büger 

Energieberatung in Sonthofen für Bürgerinnen und Bürger aus Blaichach Tipps rund ums energieeffiziente Bauen und Sanieren 
Wie kann ich meinen Energieverbrauch senken? Welches klimafreundliche Heizsystem bietet sich für mein Haus an? Wie kann ich Solarenergie nutzen? Und welche Förderprogramme gibt es für mein geplantes Projekt? Antworten auf diese und andere Fragen bekommen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Blaichach bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern und des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!) in Sonthofen. Energieberater Clemens Hafner beantwortet jeden 3. Donnerstag im Monat von 12:00 bis 14:00 Uhr im SONTRA (Hindelanger Str. 35, 87527 Sonthofen) alle Fragen rund ums energieeffiziente Bauen und Sanieren sowie den Einsatz erneuerbarer Energien – kompetent und neutral, garantiert ohne Verkaufsabsichten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer telefonischen Beratung an jedem 1. Donnerstag im Monat von 12:00 bis 14:00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung unter 0831 960286-0 ist erforderlich.

Weitere Infos zu den Energieberatungsangebote von eza! und Verbraucherzentrale unter www.eza-energieberatung.de .

Pressemeldung eza!

eza beratung

 

Solarpotenzial 

Ist mein Hausdach für eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung oder Solarthermie gut geeignet? 
Das kostenlose und einfach anzuwendende Programm zeigt welche Erträge mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage auf Ihrem Gebäude zu erwarten sind. 
Sie können das Dach Ihres Hauses identifizieren und Klick für Klick online, einfach und selbsterklärend eine eigene PV-Anlage detailliert konfigurieren und simulieren. Sie erfahren dabei, welchen Anteil des erzeugten Solarstroms Sie selber nutzen können, wie sich ein Batteriespeicher auswirkt und mit welchem wirtschaftlichen Nutzen Sie rechnen können. 
Die Anwendung ist genau unter folgendem Link beschrieben: Solarkataster für den Landkreis Oberallgäu (allgaeu-klimaschutz.de) 
Das Ergebnis ist eine erste, aber relativ detaillierte Information. Es ersetzt aber nicht eine Fachberatung durch einen qualifizierten Installateur und erfolgt ohne Gewähr.

PdF Flyer Solarkataster Oberallgäu

 

Heizungsrechner 

Sie überlegen sich, ein neues Heizsystem zu installieren und wissen nicht, welches das kostengüngstigste und emissionsärmste Heizsystem für Ihr Wohngebäude ist? Dann kann Ihnen folgender Heizungsrechner eine erste Entscheidungshilfe sein. Mit diesem Online-Tool können zwei beliebige Heizsysteme bezüglich Kosten, Amortisation und Treibhausgas-Effekt verglichen werden.

 

Energie - Effizienz - Experten suchen 

 In der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes finden Bauherrinnen und Bauherren Fachleute im Bereich des energieeffizienten Bauens und Sanierens und in ihrer Nähe. Mit einer Suchfunktion können Sie die Experten in Ihrem gewählten Umkreis hier finden: https://www.energie-effizienz-experten.de/

 

Einfach und wirkungsvoll Energiesparen

Die Top 10 zum Energiesparen im Haushalt. Eigentlich nicht viel Neues. Schaut man sich aber vor Ort um, zeigt es aber, dass diese nicht oft genug wiederholt werden können.

Top 1 Jedem Raum seine Temperatur

Nicht alle Räume in der Wohnung müssen auf die gleiche Temperatur beheizt werden: In
Wohnräumen sind 20 Grad ausreichend und behaglich. Im Schlafzimmer schläft man bei 16 Grad
wunderbar. Diese Temperatur ist auch für Flure oder das Treppenhaus angebracht. Im Bad und
Kinderzimmer dürfen es dagegen durchaus 22 bis 23 Grad sein. Unbenutzte Räume sollten lediglich
frostfrei gehalten werden. Das erreicht man mit der Thermostateinstellung 0 bzw. dem Frostsymbol.

 

TOP 2 Optimale Heizung- Optimale Wärme

Ja, es ist mitunter lästig, sich mit der Technik auseinander zu setzen – und eigentlich läuft das Ding
doch ohne Mucken. Aber dennoch lohnt es sich zu überprüfen, ob die Heizung richtig eingestellt ist
und effizient läuft. Hier ist nun auch das unvermeidliche Stichwort „Hydraulischer Abgleich“
angebracht. Dieser stellt sicher, dass das Wasser im gesamten Heizkreislauf optimal zirkuliert und alle
Bereich gut versorgt werden. Und wenn dafür der Heizungsprofi schon mal im Haus ist – vielleicht ist
ja nun der richtige Zeitpunkt, die Umwälzpumpe auszutauschen und optimal zu dimensionieren.

 

TOP 3 Die Sache mit dem Thermostat

Genau, das ist der Drehregler an jedem Heizkörper. Das Zimmer soll schnell (noch) wärmer werden -
also „voll umme“ und Regler auf 5 gedreht? Mitnichten! Das hat nur den Effekt, den Raum über die
nächsten Stunden langsam aber sicher in eine Sauna zu verwandeln. Ein Raum wird also nicht
schneller warm, je höher man die Heizung dreht. Vielmehr lassen sich über die Zahlen bestimmte
Raumtemperaturen einstellen die, wenn erreicht, gehalten werden. Die Zahlen stehen in etwa für
folgende Temperaturen:
1 = ca. 12 Grad
2 = ca. 16 Grad
3 = ca. 20 Grad
4 = ca. 24 Grad
5 = ca. 28 Grad
Wer nun den Tipp 1 aufmerksam gelesen hat, wird natürlich niemals und unter keinen Umständen
die Einstellungen 4 oder 5 wählen!

 

Top 4 Lass die Wärme frei!

Gehen Sie doch mal mit kritischem Blick durch Ihre Wohnung und checken Sie die Heizkörper. Steht
etwa etwas davor? Das Sofa, ein Schreibtisch, eine Spielzeugkiste? Ist der Heizkörper vielleicht durch
einen Vorhang verdeckt? Wenn ja, dann befreien Sie das gute Stück! Die Wärmeabstrahlung muss
optimal gewährleistet sein, damit Sie die Heizung nicht unnötig hoch drehen müssen, um die Räume
warm zu bekommen. Und so nett eine Handtuchheizung ist - die Frotteetücher sperren die Wärme
leider ebenfalls ein.
Und von der anderen Seite aus betrachtet, halten geschlossenen Roll- oder Fensterläden und
Vorhänge (die nicht vor dem Heizkörper hängen) die Wärme nachts ein wenig in der Wohnung.

 

Top 5 Halt die Wärme fest!

Wie jetzt - Wärme freilassen oder festhalten? Beides: Im Zimmer frei lassen (siehe Tipp 4) und in der
der Wohnung festhalten. Richtig geraten, wir sind beim Thema Lüften. Sie wissen, dass durch
gekippte Fenster nur ein geringer Luftaustausch erreicht wird und dafür ein kontinuierlicher, hoher
Wärmeverlust erfolgt. Sie wissen auch, dass wenige Minuten Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern
und am besten mit Durchzug und abgedrehten Heizkörpern ihre Wohnung optimal mit frischer Luft
bei minimalem Wärmeverlust versorgt.

 

Top 6 Bye bye Stand bye

Machen wir´s kurz. Geräte, die am Stromnetz hängen verbrauchen Strom (zum Beispiel auch nicht
genutzte Ladekabel!). Und das natürlich auch im Stand-bye-Modus, der bei vielen Geräten heute gar
nicht mehr abgeschaltet werden kann. Die Lösung ist die abschaltbare Steckerleiste. Mit einem
Schalter lassen sich so mehrere Geräte, z.B. über Nacht, komplett vom Stromnetz trennen und
verbrauchen rein gar nichts mehr. Genial einfach!

 

Top 7 Trockene Socken & Co

Ein Wäschetrockner ist eine tolle Sache, keine Frage. Und im Winter mag er hier und da seine
Berechtigung haben. Aber nutzen Sie doch auch zum Wäschetrocknen lieber mal die „Erneuerbaren“
Sonne und Wind. Geht richtig schnell mitunter! Und wenn es doch der Trockner sein muss bitte die
Wäsche vorher in der Waschmaschine mit möglichst hoher Drehzahl schleudern und das Gerät nur 
gut befüllt laufen lassen – das gilt natürlich auch für die Wasch- und Spülmaschine. 
Wärmepumpentrockner verbrauchen übrigens nur rund halb so viel Energie wie ein Ablufttrockner.

 

Top 8 Heute ist bügelfrei 

Ja, es ist tatsächlich möglich, komplett auf´s Bügeln zu verzichten und trotzdem nicht unangenehm
knittrig in der Öffentlichkeit aufzufallen. Der Trick ist, zum einen auf den Trockner zu verzichten und
zum anderen die feuchte Wäsche beim Aufhängen auszuschlagen und glatt zu ziehen. Braucht etwas
mehr Zeit, ist aber dafür auch ein kleiner Work-out für die Armmuskulatur.

 

Top 9 Im richtigen Lichte 

Die „Festbeleuchtung“ in der Wohnung ist out, das Motto heißt „wo kein Mensch, da kein Licht“.
Besonders gerne wird das Ausschalten der Beleuchtung in Fluren, Treppenhäusern, Bädern oder im
Keller vergessen. Also alles Bereiche, wo man sich in der Regel nur kurz aufhält. Bewegungsmelder
und Zeitschaltuhren können hier die Lösung sein. Auch im Außenbereich muss sicher nicht die ganze
Nacht das Licht brennen.

 

Top 10 Nicht zu kalt kühlen 

Kühlschrank und Gefrierschrank verbrauchen viel Energie – das liegt in der Natur der Sache. Um den
Verbrauch nicht unnötig in die Höhe zu treiben gibt es zwei wesentliche Einflussfaktoren: Den
Standort und die Temperatureinstellung. Die Geräte sollten in der Küche nicht in der Nähe von
Geräten mit Wärmeabstrahlung stehen, wie Backofen oder Herd. Der Gefrierschrank ist am Besten
im Keller aufgehoben und wird regelmäßig abgetaut. Die optimale Temperatur für den Kühlschrank
sind 7 Grad, für den Gefrierschrank -18 Grad.

 

Quelle: Landkreis Oberallgäu Koordinationsstelle Klimaschutz

 

Energiewende hier und jetzt - wie das Oberallgäu zukunftssicher wird

Fachvorträge und Ausstellung am 14. Juli im Landratsamt Oberallgäu

 

Unter dem Motto „Energiewende. Hier. Jetzt." präsentiert ganz Bayern vom 14. bis 16. Juli 2023, wie die Energiewende im Großen wie im Kleinen gelingt.

Auch der Landkreis Oberallgäu und seine kreisangehörigen Gemeinden machen mit und zeigen am 14. Juli im Rahmen einer Veranstaltung im Landratsamt Oberallgäu, wie die Energiewende vor Ort umgesetzt wird. Unter dem Motto „Energiewende hier und jetzt – wie das Oberallgäu zukunftssicher wird“ erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger aktuelle Informationen zu Themen rund um die Energiewende im Oberallgäu: Wo stehen wir? - Wo wollen wir hin? Welche Projekte laufe gerade im Oberallgäu?

Termin: 14. Juli 17.00 – 20:00 Uhr im Foyer sowie im Großen Sitzungssaal des Landratsamts Oberallgäu in Sonthofen. Mehr Infos unter: https://www.allgaeu-klimaschutz.de/aktuelle_veranstaltung.html

Teilnahme kostenfrei, Anmeldung nicht erforderlich.

Bad Hindelang und Blaichach sind mit einem gemeinsamen Infostand im Foyer vertreten.

 

Ab 18 Uhr finden die Fachvorträge statt:

  • Erneuerbare Energien- wie wir künftig Heizen
  • Das Oberallgäu auf dem Weg zur Klimaneutralität

Am Anschluss können auch Fragen gestellt werden.

 

 plakat energietage 1

Eine erste Veranstaltung fand in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oberallgäu im Rahmen der Solaroffensive statt. Eine ausführliche Berichterstattung finden Sie unter dem Menupunkt "Externe Kooperation und Kampagnen".

Der Schwerpunkt für die weiteren öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen in diesem Jahr wurden auf das Thema Bildung festgelegt:
1. Eine Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Naturerlebniszentrum (NEZ) erfolgen. Ziel wird sein, junge Menschen mit einfachen Experimenten frühzeitig an das Thema Energiesparen heranzuführen.
2. Zusätzlich haben sich nach einem Gespräch mit der Firma Bosch Mitarbeiter bereit erklärt, jungen Menschen am Wassererlebnisweg Haldertobel das Thema Wasserkraft näher zu bringen.

Hier finden Sie einfache Tipps, die sowohl CO2 einsparen, als auch Ihren Geldbeutel schonen.

Eine regelmäßige Pressearbeit findet sowohl im Mitteilungsblatt als auch mit den lokalen Medienvertretern statt.

Förderung von privaten E-Ladestationen

Die Förderung von privaten Ladestationen - auch Wallbox genannt - läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und beinhaltet einen Zuschuss von bis zu 900 Euro für jeden Ladepunkt. Das dafür zuständige Förderprogramm nennt sich „KfW - Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (440 Zuschuss) und ist auf der Seite www.kfw.de zu finden. Voraussetzungen sind unter anderem: die Ladestation hat genau 11 kW Ladeleistung. Die Ladestation kann intelligent gesteuert werden und mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren. Die zu installierende Wallbox muss sich auf der KfW-Liste befinden. Die Liste befindet sich ebenfalls auf der Seite des KfW-Förderprogramms 440. Zu beachten ist: der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens vom Träger der Investitionsmaßnahme zu beantragen. Eine Antragsstellung kann auf der Seite der KfW erfolgen.

Klimaschutzprogramm

Anfang Oktober 2019 verabschiedete die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm. Nachfolgend die wichtigsten Regelungen.

Der Festpreis für Verschmutzungsrechte, der sog. CO2-Preis, soll ab Januar 2021 für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas auf 25 Euro festgelegt werden. Danach steigt der Preis in Fünf-Euro-Schritten bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Dies betrifft in erster Linie die Unternehmen. Heizen und Tanken wird unterm Strich jedoch teurer werden.

Ab dem 1. Januar 2020 stieg die Umlage für Ökostrom - die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - leicht auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde an. Sie fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren.

Im Gebäudesektor hat das Bundeskabinett am 23. Oktober auch den Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz fasst das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und die bisherige Energieeinsparverordnung zusammen. Als Energiestandard wird das Niveau der EnEV 2016 beibehalten. Neu ist mit §72 Absatz 4 das mit dem Klimaschutzprogramm beschlossene teilweise Verbot von Ölheizungen ab 2026. Es gilt allerdings nur, wenn eine rein fossil betriebene Anlage durch eine solche ersetzt wird. Werden in einem Bestandsgebäude gleichzeitig auch erneuerbare Energien verwendet, gilt das Einbauverbot nicht. Wer also eine Heizungsmodernisierung mit effizienter Öl-Brennwerttechnik geplant hat, kann dies weiterhin bis Ende 2025 tun. Ab 2026 dürfen Sie Öl-Brennwerttechnik nur noch einbauen, wenn Sie beispielsweise Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen mit einbinden.

Durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird ab Januar 2020 der Einbau eines intelligenten Stromzählers, sog. "Smart Meter", für private Haushalte verpflichtend. Dies betrifft in erster Linie Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden. Für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden gilt dies vorerst nicht. Die alten, analogen Stromzähler müssen jedoch bis zum Jahr 2032 nach und nach gegen digitale Stromzähler ausgetauscht sein.

Im Gegenzug werden Förderungen und Entlastungen in verschiedenen Bereichen aufgelegt. So werden zum Beispiel energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Abzugsfähig sind Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern, der Einbau moderner Heizungen und Fenster sowie die Kosten für Energieberater.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Förderung für Wärmepumpen im Januar 2020 vereinfacht und erhöht. Mit 35 Prozent wird nun ein fester Anteil der förderfähigen Kosten wie etwa die Installation oder die Inbetriebnahme gezahlt. Das Thema der Wärmepumpen soll in diesem Artikel nur kurz angerissen und in einer der nächsten Ausgaben ausführlicher behandelt werden.

Wer von Gasheizungen auf Anlagen mit erneuerbaren Energien wie etwa Holzpelletkessel umsteigt, wird mit 35 Prozent bezuschusst. Wer neue Gasheizungen mit erneuerbare Energien kombiniert, erhält einen Zuschuss von 30 Prozent. Bei entsprechendem Umstieg von einer Ölheizung gibt es 10 Prozent mehr.

Unternehmen, die zu Klimaschutz und Ressourcenschonung beitragen, können jedes Jahr in mehreren Runden vom Wettbewerb Energieeffizienz profitieren. Die Projekte der Teilnehmer, die das beste Verhältnis von beantragter Fördersumme zur erwarteten CO2-Einsparung haben, können gefördert werden. Gefördert werden alle im Ranking, bis das Budget für die jeweilige Runde ausgeschöpft wurde. Alle anderen können es in der nächsten Runde erneut probieren.

Durch das sog. Jahressteuergesetz (Art. 8 des Gesetzes mit § 3 Nr. 32 GewStG) werden Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 Kilowatt von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Die Änderung gilt nach Inkrafttreten des Gesetzes bereits für den Erhebungszeitraum 2019. Dadurch fällt für diese Betreiber auch die gesetzliche Mitgliedschaft gem. § 2 Abs. 1 IHKG in der IHK weg. Die Eintragung in das sog. Marktstammdatenregister ist nach wie vor für Erneuerbare Energieanlagen verpflichtend, da dies förderrelevant ist.

Im Verkehrssektor soll ab dem 1. Januar 2020 Bahnfahren günstiger werden. Dafür wird der Mehrwertsteuersatz auf Fahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Absenkung eins zu eins an die Fahrgäste weiterzugeben. Im Gegenzug steigt ab April 2020 die Luftverkehrsteuer. Für die Anschaffung rein elektrischer Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebener Lastenfahrräder wird zum 1. Januar 2020 eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt. Die Regelung gilt bis Ende 2030.

 

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Telefax: 0 83 21 – 80 08 50

mailto:blaichach@blaichach.de

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