Gemeinderat
In der Gemeindeordnung (GO) wird die Aufgabe der Gemeinde dahingehend definiert, dass sie die örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten hat. Dabei spielt natürlich auch die Gestaltung der Ortsentwicklung eine wesentliche Rolle. Um diese Angelegenheiten zu regelen bedarf es politischer Mandatsträger. Diese setzen sich aus dem Bürgermeister und dem Gemeinderat zusammen, welche alle 6 Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger. In Blaichach besteht der Gemeinderat aufgrund der Einwohnerzahlen aus 20 Mitgliedern. Die Mitglieder wurden bei den Kommunalwahlen 2020 von den Bürgerinnen und Bürger gewählt. Im Gemeinderat sind derzeit 5 Parteien bzw. Wählergruppierungen vertreten.