Bekanntmachung zur 1. Änderung und 1. Aufhebung des Bebauungsplanes „Weidachstraße“ sowie die 5. Änderung und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Blaichach-Hindelangfeld“
Aufstellungsbeschluss sowie
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
zur
1. Änderung und 1. Aufhebung des Bebauungsplanes „Weidachstraße“ sowie die 5. Änderung und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Blaichach-Hindelangfeld“
der Gemeinde Blaichach
Der Gemeinderat der Gemeinde Blaichach hat am 26.10.2023 in seiner Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Parken“ sowie jeweils die 1. Änderung und 1. Aufhebung des Bebauungsplanes „Weidachstraße“ sowie die 5. Änderung und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Blaichach-Hindelangfeld“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Gemäß § 13a wird der v.g. Bebauungsplan im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im südlichen Bereich des Hauptortes der Gemeinde Blaichach, südlich der „Heinrich-Gyr-Straße“ sowie zwischen der „Weidachstraße“ und der Bahnlinie „Immenstadt i. Allgäu-Oberstdorf“. Er wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 65/18, 65/3, 81/2 (Teilfläche), 81/3, 65/2 (Teilfläche), 68/43, 68/44, 68/38 (Teilfläche) 68/46.
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Ermöglichung der Umsetzung eines Parkhauses zur Deckung des erforderlichen Stellplatznachweises für hinzutretende Wohnbebauung im Bereich des Bebauungsplanes „Blaichach-Hindelangfeld“.
- Ermöglichung der Nachverdichtung durch Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes und Anpassung an geplante und zeitgemäße Bauvorhaben
- Bereitstellung ausreichenden Wohnraumes, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
- Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
- Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne zur Sicherstellung der Planklarheit
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Die Öffentlichkeit kann sich im Zeitraum vom 12.03.2024 bis einschließlich 28.03.2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Der Vorentwurf hierzu kann im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://www.gemeinde-blaichach.de
oder unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Blaichach, Zimmer 6, Kirchplatz 3, 87544 Blaichach, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:
Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr
Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.
Hinweise:
Der Beschluss zur Aufstellung bzw. Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Blaichach, den 06.03.2024
Gemeinde Blaichach
gez.
Christof Endreß
Erster Bürgermeister
Anlagen:
Lageplan Aufstellungsbeschluss maßstablos
Vorentwurf zur 1. Änderung und 1. Aufhebung des Bebauungsplanes „Weidachstraße“ sowie die 5. Änderung und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Blaichach-Hindelangfeld – PLAN i. d. Fassung vom 05.02.2024
Vorentwurf zur 1. Änderung und 1. Aufhebung des Bebauungsplanes „Weidachstraße“ sowie die 5. Änderung und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Blaichach-Hindelangfeld – TEXT i. d. Fassung vom 05.02.2024
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren