Schließung Beherbergungsbetriebe
In einer Pressekonferenz am 17.03.2020 kündigte Ministerpräsident Söder die Ergänzung der Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 an. Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist, dass Übernachtungsangebote im Inland nur noch zu notwendigen, aber nicht zu touristischen Zwecken benutzt werden dürfen. Darüber hinaus werden auch alle Reisebus-Reisen (= auch Vereinsausflüge oder Freizeitfahrten per Bus) verboten.
Am 18.03.2020 wurde dann die Ergänzung der Allgemeinverfügung das Bayerische Staatsministerium verkündet:
„Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Hiervon ausgenommen sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art, die ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen.“
Diese Regelung gilt ab 18.03.2020 und endet nach derzeitiger Verfügung am 30.03.2020.
Das bedeutet für die Gastgeber konkret:
1. Sagen Sie allen Gästen ab, die eine private touristische Buchung im oben genannten Zeitraum bei Ihnen gemacht haben.
2. Die Stornierung ist in diesem Fall kostenfrei, da die Leistung (das Übernachtunsgangebot), die in Ihrem Vertrag mit dem Gast vereinbart wurde, nicht aufrechterhalten erhalten werden kann.
3. Die AGT bzw. Gemeinde Blaichach stornieren für die Gastgeber alle online getätigten Buchungen (die im oben genannten Zeitraum liegen), die über die Webseite von Alpsee-Grünten oder Buchungsportale vorgenommen wurden.
4. Alle Gäste, die sich derzeit bei Gastgebern aufhalten, müssen möglichst am 18.03.2020 im Laufe des Tages abreisen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Homepage der Alpsee-Grünten-Tourismus GmbH.