Ausgabe von FFP2-Schutzmasken
Kostenlose FFP2-Schutzmasken
Ab Donnerstag, 21.01.2021 werden FFP2-Schutzmasken im Einwohnermeldeamt (Zimmer Nr. 1) des Rathauses an folgende Personen ausgegeben:
Abgabe an pflegende Angehörige:
Jeweils 3 Schutzmasken an die Hauptpflegeperson.
Wir bitten um Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung.
Abgabe an Bedürftige:
Jeweils 5 Schutzmasken für bedürftige Personen ab 15 Jahre.
Dazu zählen:
- Empfänger von Grundsicherungsleistungen, also:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt
Wir bitten bei Abholung um Vorlage eines Leistungsbescheids für die beschriebenen Leistungen.