Ausgabe von FFP2-Schutzmasken

Kostenlose FFP2-Schutzmasken
Ab Donnerstag, 21.01.2021 werden FFP2-Schutzmasken im Einwohnermeldeamt (Zimmer Nr. 1) des Rathauses an folgende Personen ausgegeben:
Abgabe an pflegende Angehörige:
Jeweils 3 Schutzmasken an die Hauptpflegeperson.
Wir bitten um Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung.
Abgabe an Bedürftige:
Jeweils 5 Schutzmasken für bedürftige Personen ab 15 Jahre.
Dazu zählen:
- Empfänger von Grundsicherungsleistungen, also:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt
Wir bitten bei Abholung um Vorlage eines Leistungsbescheids für die beschriebenen Leistungen.

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Zeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag Nachmittag:
14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag:
14.00 – 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 – 12.30 Uhr

Kontakt

Zentrale:
Telefon: 0 83 21 – 80 08 0
Telefax: 0 83 21 – 80 08 50

mailto:blaichach@blaichach.de

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