Katastrophenfall Coronavirus
Auf dieser Seite und den entsprechenden Links möchten wir Sie zukünftig aktuell informieren.
Die Homepage des Landratsamt verfügt über einen Corona-Newsticker für das Oberallgäu. Dort finden Sie auch Hinweise zu finanziellen Unterstützungen der durch die Allgemeinverfügung betroffenen Betriebe.
11.05.2020: Im Schulbetrieb starten die 4. und 8. Klassen. Voraussichtlich am 18.05.2020 folgen die 1. und 5. Klassen. Alle anderen werden erst nach den Pfingstferien den Schulbetrieb wieder aufnehmen.
06.05.2020: Wir öffnen wieder die Kinderspielplätze jedoch mit Auflagen.
05.05.2020: Ankündigung des Ministerpräsident Dr. Markus Söder zu einem Zeitplan weiterer Lockerungen. Neben der weiteren Aufnahme des Schul- und Kita-Betriebes soll v.a. auch der Bereich Gastronomie und Hotelerie ab Mitte/Ende Mai wieder in Betrieb gehen können. Die Ausgangsbeschränkung wird in eine Kontaktbeschränkung umgestaltet. Die Ankündigung wurde in der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (4. BaylfSMV) umgesetzt.
01.05.2020: Erlass der 3. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (3. BaylfSMV) welche die bisherigen Beschränkungen im Wesentlichen bis zum 11.05.2020 verlängert.
28.04.2020: Ankündigung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, dass die Geltung der BaylfSMV bis 11.05.2020 verlängert werden sollen.
Beschluss der Staatsregierung, dass für die Kita die Eltenrbeiträge für die Monate April, Mai und Juni vom Freistaat übernommen werden, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
27.04.2020: Aufnahme der erweiterten Notfallbetreuung im Bereich der Kita. Weitere Informationen und Formulare zum Download finden sie auf den Seiten des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Ebenso wurde heute der Schulbetrieb für die Abschlussklassen der Mittelschule wieder aufgenommen.
21.04.2020: Erlass einer Änderungsverordnung zur 2. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (2. BaylfSMV) mit Inkrattreten am 27.04.2020. Dabei wurde eingeführt, dass der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr ein Gebot ist, sondern eine Verpflichtung in sämtlichen Ladengeschäften und dem ÖPNV!
16.04.2020: Erlass der 2. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BaylfSMV) mit Wirkung vom 20.04.2020 - 03.05.2020.
Mit der 2. BaylfSMV werden das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot, die Betriebsuntersagungen, die Besuchsverbote und die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen aus der 1. BaylfSMV verlängert. Zu den bisherigen Maßnahmen wurden folgende zusätzlichen Regelungen getroffen:
- ab 20.04.2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Buchhandel und Fahrradhändler wieder öffnen; darüber hinaus darf beim Sport und der Bewegung an der frischen Luft neben den Angehörigen des eigenen Hausstands auch eine weitere nicht im selben Hausstand lebende Person getroffen werden; im ÖPNV soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- ab 27.04.2020 dürfen Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² wieder öffnen; dabei darf die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher sein als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche; der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Kunden sind einzuhalten und das Personal und die Kunden sollen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
04.04.2020: Beginn unseres Lieferservices für warmes Mittagessen
31.03.2020: Verlängerung der getroffenen Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkung und Schließung von nicht lebensnotwendiger Betriebe bis zum 19.04.2020
30.03.2020: Unsere Gemeindebücherei bietet ab sofort einen Lieferservice für Bücher, DVDs, Hörbücher oder Spiele an. Jeweils montags von 08.00 - 11.00 Uhr und donnerstags von 15.00 - 17.00 Uhr werden telefonische Bestellungen aufgenommen.
25.03.2020: Beginn unseres Lieferservices für Grundnahrungsmittel
20.03.2020: Erlass einer neuen Allgemeinverfügung "vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie"
Ab Samstag, 21. März 2020, 00:00 Uhr gelten in Bayern landesweite Ausgangsbeschränkungen, um den Schutz der Bevölkerung zu erhöhen. Es gilt der Grundsatz: zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf oder zur Hilfe für andere. Alles andere kann und muss warten! Untersagt werden Gastronomiebetriebe aller Art - Ausnahme Abgabe und Lieferung von Speisen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
18.03.2020: Informationen des Zweckverband für Abfallwirtschaft (ZAK) zur aktuellen Lage.
18.03.2020: Überarbeitung der Allgemeinverfügung mit Auflage zur Schließung der Beherbergungsbetriebe für touristische Gäste und weitere Definitionen
17.03.2020: Entscheidung zur Schließung des Rathauses, Tourist-Info und Bauhofes für den Publikumsverkehr ab dem 18.03.2020
16.03.2020: Sicherung der Versorgungslage durch Öffnung des C+C Marktes als Einzelhändler und Aufbau weiterer Angebote
16.03.2020: Erlass einer Allgemeinverfügung durch den Freistaat Bayern mit folgenden Inhalten:
- Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt
- Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt
- Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 06.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden.
- Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art mit Ausnahmen der Lebensmittel und weiterer Branchen.
- Die Ladenöffnungszeit für existenzielle Güter wurde an Werktagen von 06.00 - 22.00 Uhr und an Sonnt- und Feiertagen von 12.00 - 18.00 Uhr erweitert.
16.03.2020: Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern
14.03.2020: Schließung der 3-fach-Turnhalle, Jugendhaus und Bücherei
13.03.2020: Schließung des Kita St. Magnus, Grund- und Mittelschule Blaichach sowie Mittagsbetreuung und Offene Ganz-Tagsschule ab dem 16.03.2020.