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Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung Ettensberg-Hornstraße

Bekanntmachung der Gemeinde Blaichach 

 

Satzungsbeschluss zur 
Einbeziehungssatzung Ettensberg-Hornstraße

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Blaichach hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 die Einbeziehungssatzung Ettensberg-Hornstraße in der Fassung vom 31.08.2023 als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss der Einbeziehungssatzung Ettensberg-Hornstraße wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung Ettensberg-Hornstraße in Kraft.

Die Einbeziehungssatzung Ettensberg-Hornstraße wurde gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde daher von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie deren Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) war nicht erforderlich.

Die Einbeziehungssatzung Ettensberg-Hornstraße – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung jeweils in der Fassung vom 31.08.2023 kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Blaichach im Bauamt Zimmer 6, Kirchplatz 3, 87544 Blaichach, während der allgemeinen Dienststunden oder im Internet unter folgender Adresse:

https://www.gemeinde-blaichach.de oder unter

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

Blaichach, 22.11.2023

gez.

Christof Endreß

Erster Bürgermeister

 

Anlagen zur Einbeziehungssatzung Ettensberg-Hornstraße:

PdF Plan + Textteil – Einbeziehungssatzung Ettensberg-Hornstraße – i.d. Fassung vom 31.08.2023
PdF Begründung – Einbeziehungssatzung Ettensberg-Hornstraße – i.d. Fassung vom 31.08.2023

 

 

Am 02. Dezember findet wieder der Blaichacher Adventsabend statt

Am Vorabend des 1. Advents, findet der Blaichacher Avdventsabend im Biergarten an der Schießstätte statt. 
Von 16.00 bis 20.00 Uhr bieten Mitglieder heimischer Vereine, Kirchen und Verbände in ihren weihnachtlich geschmückten Holzhütten wärmende Getränke und leckere Speisen an. 

Alles für einen guten Zweck! Die Erlöse des Abends erhält der Blaichacher Hilfsfonds für seine wertvolle Arbeit. Er unterstützt unschuldig in Not geratene Bürger der Gemeinde. 
Herzig ist der gemeinsame Auftritt der Kinder vom Kindergarten Sankt Magnus mit dem Singkreis St. Martin.  
Ein Höhepunkt des Abends ist die Ankunft des Heiligen Nikolaus gegen 19.00 Uhr. Der Die Musikkapelle Bihlerdorf-Ofterschwang bereichert den stimmungsvollen Abend ebenso mit adventlichen Stücken. 

Schön anzusehen ist die "lebende Grippe" in der einheimische Kinder samt Esel und Schafen die Weihnachtsgeschichte darstellen. 
Der Blaichacher Hilfsfonds lädt Gäste aus nah und fern und selbstverständlich alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Blaichach ganz herzlich ein.

Flyer zum Herunterladen.

 

FlyerPlakat Adventsabend 2023

 

WICHTIGE INFROMATION ZUR ABSCHAFFUNG DES KINDERREISEPASSES

! WICHTIGE INFROMATION ZUR ABSCHAFFUNG DES KINDERREISEPASSES !

Liebe*r Bürger*innen,

leider müssen wir Sie über die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024 informieren. Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit der bereits ausgestellten Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Sie haben die Möglichkeit bis Ende des Jahres 2023 die noch gültigen Kinderreisepässe um ein weiteres Jahr zu verlängern oder neu zu beantragen.
Hierfür fallen folgende Gebühren an:

Verlängerung Kinderreisepass                   6,00 €
Neuausstellung Kinderreisepass                 13,00 €

Zusätzlich benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild, Augenfarbe, Größe und bei einem gemeinsamen Sorgerecht eine Zustimmungserklärung beider Elternteile. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage oder erhalten Sie im Bürgeramt der Gemeinde Blaichach.

Ab dem 1. Januar 2024 haben Sie die Möglichkeit folgende Ausweisdokumente für Ihre Kinder zu beantragen:

Dokument                                         Gültigkeit                           Gebühr
Personalausweis                             6 Jahre                                22,80 €
vorläufiger Personalausweis      3 Monate                           10,00 €
Reisepass                                           6 Jahre                                37,50 €
vorläufiger Reisepass                    1 Jahr                                   26,00 €

HINWEIS:  Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich und somit ist ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild zu beantragen. Das kann bei Säuglingen und Kleinstkindern dazu führen, dass schon innerhalb nach kurzer Zeit ein neues Ausweisdokument erforderlich ist.

Sollten Sie Rückfragen haben können Sie sich gerne mit unserem Bürgeramt unter den folgenden Durchwahlen in Verbindung setzten:

Tel. 08321/8008               -121       -122       -123                       Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgeramt Blaichach
Gemeinde Blaichach

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